Heyl Neomeris Clinical Solutions

Eine Anlage zur Herstellung von VE-Wasser, das als Prozesswasser in der Aufbereitung verwendet wird, ist eine Kombination mehrerer Komponenten. Um diese Arbeitsprozesse zu optimieren, raten Fachrichtlinien zu strengeren Grenzwerten. Viele Krankenhausleitungen und AEMP-Verantwortliche passen ihre Prozesswasserherstellung schon jetzt an diese neuen Vorgaben an. Das hat gleich mehrere Vorteile. Neben rechtlicher Sicherheit resultiert hieraus auch eine unmittelbare Kosteneinsparung. Es entstehen weniger Schäden an Medizinprodukten: Kalkablagerungen, Korrosion und Silikatbeläge als sichtbare Zeichen schlechter Prozesswasserqualität bei medizinischen Instrumenten, RDGs und Sterilisatoren tauchen erheblich seltener auf. Das hygienische Risiko durch Keimbelastungen und Verschmutzungen, welche die erfolgreiche Sterilisation und damit die Patientensicherheit gefährden, wird vermindert. Vermutlich nennt jede medizinische Einrichtung das Wohl der Patienten an erster Stelle, weit vor wirtschaftlichen Erwägungen, die sich natürlich kaum umgehen lassen. Hier sind alle in der Pflicht, die rechtliche Verantwortung für die Patientensicherheit und die Prozesse tragen. Rechtssicherheit in der Aufbereitung gibt es nur mit einer aktuellen Wasseraufbereitung nach dem neuen Stand des Wissens. Wer bei diesen Erwägungen auch die Entlastung des Personals im Blick behält, wird zum Schluss kommen, dass sich durch optimierte Arbeitsprozesse und damit verbundener Stressreduzierung die Zufriedenheit der Mitarbeiter erhöht – eine klassische win-win-Situation.